Nachbarschaftshilfe
Keine Testpflicht für Nachbarschaftshelfer*innen
Ab dem 15. März 2021 sind alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt dazu verpflichtet, nach § 3a Absatz 2 der Corona-Schutz-Verordnung, ein Mal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Nachbarschaftshelfer*innen fallen nicht unter die Testverpflichtung!
Nachbarschaftshelfer*innen im bürgerschaftlichen Engagement (keine Fachkraft, pauschale Vergütung bis 10 EUR) fallen nicht unter diese Testverpflichtung, da sie weder Beschäftigte noch Selbstständige sind. Selbstständig im Sinne des § 3a CoronaSchutzVO sind all diejenigen beruflichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen. Bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshelfer*innen müssen kein Gewerbe anmelden (vgl. Infoblatt des SMS). Bei Nachbarschaftshelfer-Fachkräften kann im Einzelfall eine Testpflicht bestehen, wenn diese ein Gewerbe angemeldet haben oder mit der Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Unabhängig von einer Testpflicht hat jede Bürgerin bzw.
jeder Bürger den Anspruch auf eine kostenlose Testung pro Woche.
Impfmöglichkeit für Nachbarschaftshelfer*innen
Pflegebedürftige, welche ambulant versorgt werden und gleichzeitig entweder älter als 70 Jahre oder an einer Erkrankung leiden, können seit dem 25.02.2021 bis zu zwei enge Kontaktpersonen zur Aufnahme in die 2. Priorisierungsgruppe benennen. Dies können also Angehörige, Freunde, Personen aus der Hausgemeinschaft usw., aber eben auch Nachbarschaftshelfer*innen sein. Die Entscheidung liegt bei der bzw. dem Pflegebedürftigen, wenn sie bzw. er o.g. Voraussetzungen erfüllt.
Darüber hinaus gehören die Nachbarschaftshelfer*innen als nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag aber auch zur Personengruppe Nr. 10.
Umfängliche Informationen zur Impfpriorisierung können Sie unter folgendem Link nachlesen:
www.coronavirus.sachsen.de/priorisierung-fuer-die-coronaschutzimpfung-9340.html
Geimpft wird der Impfstoff AstraZeneca. Die Termine können online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden.
Gelockerte Voraussetzungen für Nachbarschaftshilfe
Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Unterstützungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auch außerhalb der Wohnung, das heißt „bis zur Haustür“, erbracht werden können: Waren des täglichen Bedarfs einkaufen, Wäsche waschen bzw. holen und bringen, Speisen anliefern oder Botengänge (Apotheke, Post, etc.) erledigen.
Zudem können Interessierte, die noch nicht als Nachbarschaftshelfer*in anerkannt sind, aber Pflegebedürftige unterstützen möchten, ohne den sonst notwendigen Kurs absolvieren zu müssen (eine Anerkennung bei der eigenen Pflegekasse ist dennoch notwendig) tätig werden.
Diese Lockerungen gelten bis 30. Juni 2021 und sollen das Tätigwerden potentieller Nachbarschaftshelfer*innen kurzfristig ermöglichen.
Wenn Sie im vergangenen Jahr bereits eine befristete Anerkennung bis zum 31. Dezember 2020 erhalten haben, ist eine erneute Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich!
Das offizielle Informationsblatt samt Anlage finden Sie hier:
Aktuelle Empfehlungen
Aufgrund der aktuelle Situation bezüglich der Corona-Pandemie wird Folgendes für alle Nachbarschaftshelfer*innen empfohlen:
- Alle nicht notwendigen Kontakte sind zu unterlassen.
- Achten Sie auf das Einhalten der Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene.
- Verzichten Sie auf direkten Körperkontakt, insbesondere auf das Händeschütteln.
- Halten Sie gegenseitig Abstand (etwa 1,5 bis 2 Meter).
- Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
- Reduzieren Sie gemeinsame Aktivitäten auf ein Minimum.
- Achten Sie auch auf sich selbst!
Außerdem sollten alle Nachbarschaftshelfer*innen bei ihren Aktivitäten immer das Schreiben der Pflegekasse dabei haben, dass sie als Nachbarschaftshelfer*in anerkannt sind.
Das vollständige Schreiben des Landkreises finden Sie hier:
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund.
Die Nachbarschaftshilfe im Landkreis Görlitz

Die Nachbarschaftshilfe im Freistaat Sachsen ist ein Angebot zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und zur Aktivierung der betroffenen Menschen.
Anerkannte Nachbarschaftshelfer*innen geben Unterstützung im Alltag und aktivieren Potenziale. Sie stärken die Mobilität der zu pflegenden Menschen und helfen mit bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Die Kosten werden von der Pflegekasse erstattet. Die Höhe des Anspruches wird von der Pflegekasse festgelegt. Nachbarschaftshelfer*innen können bis zu 10 € pro Stunde abrechnen.
Wir ...
- sind die Koordinatoren der Nachbarschaftshilfe im Landkreis Görlitz,
- unterstützen Sie mit Informationen und Starthilfen rund um das Thema "Nachbarschaftshilfe",
- vermitteln Bildungsangebote für pflegende Angehörige und für Nachbarschaftshelfer*innen
- bieten einen persönlichen Austausch, z. B. beim „Stammtisch“ für Nachbarschaftshelfer*innen
Ansprechpartnerin für den Raum Löbau und Umgebung ist Jana Lambrich. Sie ist immer montags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und donnerstags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Sie vor Ort: im Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) „Am Wasserturm“, Ernst-Thälmann-Straße 38, 02727 Ebersbach-Neugersdorf.
Neben den festen Sprechzeiten im Kultur- und Bildungszentrum können gerne weitere Termine vereinbart werden (nachbarschaftshilfe@lebenstraeume-verein.de, 03586 3663399).
Suche Nachbarschaftshelfer*in
Wenn Sie auf der Suche nach einer Nachbarschaftshelferin bzw. einem Nachbarschaftshelfer sind, können Sie mich gern kontaktieren.
Oder Sie schauen unter folgender Datenbank nach:
https://www.pflegenetz.sachsen.de/pflegedatenbank/angebote/systfnnzgea?map=1.
Hier sind die Nachbarschaftshelfer*innen mit Kontaktdaten aufgelistet.
Kursanbieter Nachbarschaftshilfe
Sie sind volljährig und möchten selbst Nachbarschaftshelfer*in werden? Super!
Um als Nachbarschaftshelfer*in agieren zu dürfen, müssen Sie entweder einen entsprechenden Berufsabschluss vorweisen oder das Basiswissen zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen in einem »Grundkurs Nachbarschaftshilfe« erwerben, um bei der Krankenkasse abrechnen zu können. Anerkannte Fachkräfte sind zum Beispiel Altenpfleger*innen, Heilerzieher*innen, Ergo-, Logo-, Physiotherapeut*innen, Erzieher*innen oder Sozialarbeiter*innen.
Pflegekurse bieten im Landkreis Görlitz folgende Bildungsträger an:
DPFA Weiterbildung GmbH Zwickau (Kurse in Görlitz und Bautzen)
Bildungsstätte Görlitz
Friedrich-Engels-Straße 42, 02827 Görlitz
Telefon: 03581 4 29 34-0
E-Mail: goerlitz@dpfa.de
Bildungsstätte Bautzen
Edisonstraße 17, 02625 Bautzen
Tel.: 03591 2 72 69 93
E-Mail: bautzen-goerlitz@dpfa.de
DRK Sozialstation Eibau
Bahnhofstr. 3, 02739 Eibau
Tel.: 03586/387127
E-Mail: pd.eibau@drk-loebau.de
Versorgungszentrum Gerda Schmidt GmbH
Zittauer Straße 16, 02742 Neusalza-Spremberg
Telefon: 035872 3 22 44
E-Mail: heike.adolph@vz-gs.de
Patienteninformationszentrum Emmaus Niesky
Plittstraße 24, 02906 Niesky
Telefon: 03588 26 45 93
E-Mail: s.junge@emmaus-niesky.de
Wir sind Wir e.V.
Rosa-Luxemburg-Str. 12, 02943 Weißwasser
Telefon: 03576 5599 458
E-Mail: verein@wirsindwir-ev.de
Kommende Kurse Nachbarschaftshilfe
Hinweis: Ab sofort besteht die Möglichkeit, sowohl den Grund- als auch den Aufbaukurs Nachbarschaftshilfe digital zu absolvieren. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter über Termine und Anmeldemöglichkeiten.
- Präsenzkurse -
Patienteninformationszentrum Emmaus Niesky
- ab 2021 separate Aufbaukurse nach Anfrage
DRK Sozialstation Eibau
- auf Anfrage
Wir sind Wir e.V., Weißwasser
- auf Anfrage
DPFA Weiterbildung GmbH Zwickau
- 17.04.2021 in Bautzen
- 05.05.2021 in Görlitz
- 19.06.2021 in Bautzen
- 21.07.2021 in Görlitz
- 15.09.2021 in Görlitz
- 10.11.2021 in Görlitz
- Onlinekurse -
Pflegenetzwerk Leipzig
- 15.04.2021, 15 bis 18 Uhr Online-Grundkurs
- 16.04.2021, 9 bis 14 Uhr Online-Grundkurs
- 20.04.21, 14 bis 17 Uhr Aufbaukurs
- 17.05.2021, 14 bis 17 Uhr Aufbaukurs
- 20.05.2021, 15 bis 18 Uhr Grundkurs
- 21.05.2021, 9 bis 14 Uhr Grundkurs
verbindliche Anmeldung über: https://pflegenetzwerk-leipzig.de/zur-pflege/kursanmeldung/
Anmeldung: Frau Elke Härtig, Tel. 0341/5832411, E-Mail: kontakt@pflegenetzwerk-leipzig.de

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.