nachbarschaftshilfe

im Landkreis Görlitz

Was kann man unter dem Begriff der Nachbarschaftshilfe verstehen? Das Video gibt ihnen kurzweilig einen Einblick in das Thema der Nachbarschaftshilfe:

Die Nachbarschaftshilfe im Freistaat Sachsen bietet Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad und deren Angehörigen wertvolle Entlastung. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und gleichzeitig die Pflegebedürftigen im Alltag zu aktivieren und zu stärken und somit zu unterstützen.

 

Was machen Nachbarschaftshelfende?

Anerkannte Nachbarschaftshelfende bieten ihre Hilfe stundenweise an und helfen bei ganz alltäglichen Dingen:

  • Begleitung im Alltag und Förderung der Mobilität

  • Unterstützung bei kleineren hauswirtschaftlichen Aufgaben

  • Anregung und Aktivierung von Fähigkeiten

  • gemeinsamer Austausch und gemeinsames Spiel
So wird nicht nur der Alltag erleichtert, sondern auch die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gestärkt – und Angehörige gewinnen Freiräume. Was jedoch Nachbarschaftshelfende übernehmen, ist individuell und sollte in einem persönlichen Gespräch vorab besprochen werden. Die Übernahme von Reinigungstätigkeiten, handwerklichen Aufgaben, Gartenarbeit und Unterstützung in der Pflege ist leider nicht vorgesehen.
Wer darf Nachbarschaftshilfe anbieten?
Nachbarschaftshelfende müssen
  • volljährig sein,
  • an einem zertifizierten Pflegekurs, den die Krankenkasse finanziert, teilnehmen, der sie auf den Umgang mit Menschen mit anerkanntem Pflegegrad vorbereitet,
  • diesen Kurs spätestens alle drei Jahre auffrischen, um die Leistungen bei der Pflegekasse abrechnen zu können

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Kosten für die Nachbarschaftshilfe werden über den sogenannten Entlastungsbetrag erstattet. Pflegebedürftige – unabhängig vom Pflegegrad – haben Anspruch auf mindestens 131 € pro Monat.

 

Wie wird die Tätigkeit vergütet?

Nachbarschaftshelfende können bis zu 10 € pro Stunde abrechnen. Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung ratsam, die eventuelle Personen- oder Sachschäden absichert. Insgesamt können monatlich bis zu 40 Stunden Nachbarschaftshilfe angeboten werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Nachbarschaftshilfe ist nur möglich, wenn zwischen Helfenden und Pflegebedürftigen kein Verwandtschaftsverhältnis bis zum zweiten Grad besteht und auch keine Schwägerschaft.

 

Was leistet die Kontaktstelle der Nachbarschaftshilfe?

 Die Kontaktstelle der Nachbarschaftshilfe beim LEBENs(T)RÄUME e.V. im Landkreis Görlitz steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie

  • informiert umfassend über das Thema Nachbarschaftshilfe,

  • gibt praktische Starthilfen für Interessierte,

  • vermittelt Bildungsangebote für pflegende Angehörige und Nachbarschaftshelfende,

  • organisieren persönliche Austauschmöglichkeiten, zum Beispiel den Stammtisch für Nachbarschaftshelfende

  • und bringt pflegebedürftige Menschen mit passenden Nachbarschaftshelfenden zusammen.

Wie erreiche ich die Kontaktstelle der Nachbarschaftshilfe?

 

Sprechzeiten beim LEBENs(T)RÄUME e.V.:

  • montags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und

  • donnerstags von 10:00 Uhr – 14:00 Uhr 

  • oder nach Vereinbarung
Ihr Ansprechpartner ist Max Schmidt, erreichbar unter: 

Den aktuellen Flyer zur Nachbarschaftshilfe im Landkreis Görlitz finden Sie hier zum Download:

Download
Flyer_NBH_LK GR (1).pdf
Adobe Acrobat Dokument 4.2 MB

 

LEBENs(T)RÄUME e.V.

Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) „Am Wasserturm“

Ernst-Thälmann-Straße 38

02727 Ebersbach-Neugersdorf OT Neugersdorf

03586/3663399